Wegen geringer Schuld stellte die Richterin das Verfahren wegen Beleidigung gegen einen 33-jährigen Arbeitslosen ein.
ST. BLASIEN. 15 Tagessätze zu je 20 Euro lautete der Strafbefehl, mit dem ein 33-jähriger Arbeitsloser wegen Beleidigung verurteilt worden war. Das wollte der Verurteilte aber nicht hinnehmen und hatte Einspruch gegen ...