Antragsteller klagt gegen Ablehnung
Ortschaftsrat Haagen begrüßt Aufstellung eines Bebauungsplans für die Ortsmitte / Veränderungssperre betrifft nicht den Bestand.
LÖRRACH-HAAGEN. Einhellig begrüßt der Ortschaftsrat die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Ortsmitte in Haagen einschließlich des Quelle-Areals. Für die Ortsmitte gibt es keine planungsrechtlichen Vorgaben. Für die Zeit, bis der Bebauungsplan rechtskräftig ist, wird eine Veränderungssperre erlassen. Auslöser dafür war unter anderem die Absicht, im Quelle-Areal ein großes Tanzlokal zu eröffnen. Der Betreiber, dessen Bauantrag die Stadtverwaltung ablehnte, klagt beim Verwaltungsgericht gegen diese Entscheidung.
Ohne Bebauungsplan gibt es für das Gebiet keine klaren Richtlinien, stellte Alexander Nöltner, stellvertretender Leiter des Fachbereichs Stadtplanung, im Ortschaftsrat fest. Den Antrag, in den Räumen, die bis vor Kurzem eine christliche Gemeinde gemietet hatte, ein ...