Hochzeiten und Geburtstagsfeiern in einer umweltpädagogischen Einrichtung: Das war im Waldhaus Freiburg jahrelang üblich. Erlaubt war es jedoch nicht. Das hat jetzt eine Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht ergeben.
Das Urteil steht zwar noch aus, aber es läuft darauf hinaus, dass das Waldhaus zukünftig auf diese Veranstaltungen verzichten muss und damit auf Einnahmen. Die Stiftung, die das Waldhaus betreibt, hat deshalb angekündigt, die Gebühren für die Angebote zu ...