Landgericht Stuttgart

App zu textlastig: SWR verliert gegen Zeitungsverlage

Das Stuttgarter Landgericht urteilt: Die Nachrichten-App "Newszone" des öffentlich-rechtlichen Senders ist zu textlastig – und somit rechtswidrig. Die App richtet sich vor allem an jüngere Leute.  

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Gericht verbietet bestimmte Ausgestaltung der SWR-App „Newszone“  | Foto: Marijan Murat (dpa)
Gericht verbietet bestimmte Ausgestaltung der SWR-App „Newszone“ Foto: Marijan Murat (dpa)
Die Ausgestaltung des SWR-App-Angebots "Newszone" ist dem Landgericht Stuttgart zufolge in einem konkreten Fall zu textlastig und damit rechtswidrig ...

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