Geld wurde vorgestreckt
Arbeitgeber als Retter in der Not
Als Retter in der Not erweis sich der Arbeitgeber eines 27-Jährigen, der eine Geldstrafe sowie Gerichtskosten nicht bezahlt hatte. Der Chef streckte das Geld vor, so dass der Mitarbeiter nicht in Vollstreckungshaft genommen wurde.
Di, 29. Nov 2011, 15:42 Uhr
Polizei Emmendingen
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