Neue Verordnung

"Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten Homeoffice anbieten"

Eine neue Verordnung regelt das Arbeiten zu Hause. Für die Präsenz im Betrieb muss nun ein zwingender Grund vorliegen. Allerdings wird kein Beschäftigter zum Homeoffice gezwungen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Homeoffice: Arbeitsminister Hubertus H...tzt auf das Arbeiten von zu Hause aus.  | Foto: Julian Stratenschulte (dpa)
1/2
Homeoffice: Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) setzt auf das Arbeiten von zu Hause aus. Foto: Julian Stratenschulte (dpa)
Im Kampf gegen die Corona-Pandemie setzt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) darauf, dass mehr Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeiten. "Wenn keine zwingenden betrieblichen Gründe dagegensprechen, müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten Homeoffice anbieten", sagte Heil am ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel