Arbeitszeit aller muss erfasst sein
EuGH: Betriebe müssen geleistete Stunden komplett registrieren, nicht nur die Überstunden / Ziel ist der Schutz der Arbeitnehmer.
FREIBURG. In allen EU-Staaten müssen die Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten "objektiv und verlässlich" erfassen. Nur so könne die Einhaltung von Höchstarbeitszeiten effektiv kontrolliert werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Fall aus Spanien entschieden. Das Urteil hat auch für Deutschland Auswirkungen.
Im konkreten Fall stritt der größte spanische Gewerkschaftsdachverband CCOO mit der spanischen Niederlassung der Deutschen Bank über die ...