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Armutszeugnis vom Amt

Niklas Arnegger
  • Do, 02. April 2009
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Der Bettler ist frei, sein Lohn hat auf dem Hartz-IV-Bescheid nichts verloren.

In den meisten Gesellschaften wird Betteln zumindest geduldet. Nicht zuletzt deshalb, weil es das Almosen zur Voraussetzung hat. Denn der Bettler verschafft dem Almosengeber ein gutes Gewissen, wenn nicht gar Pluspunkte fürs Jenseits. Betteln ist quasi Menschenrecht. Darum ist es schäbig, dass einem Mann sein Bettellohn vom Hartz-IV-Satz abgezogen werden sollte.

So geschehen in Göttingen, wo ein Sachbearbeiter einem seiner Klienten mitteilte, er habe mal "circa sechs Euro und heute gegen 13 Uhr etwa 1,40 Euro in einer Blechdose" gesammelt. Der Mann vom ...

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