Armutszeugnis vom Amt
Der Bettler ist frei, sein Lohn hat auf dem Hartz-IV-Bescheid nichts verloren.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
In den meisten Gesellschaften wird Betteln zumindest geduldet. Nicht zuletzt deshalb, weil es das Almosen zur Voraussetzung hat. Denn der Bettler verschafft dem Almosengeber ein gutes Gewissen, wenn nicht gar Pluspunkte fürs Jenseits. Betteln ist quasi Menschenrecht. Darum ist es schäbig, dass einem Mann sein Bettellohn vom Hartz-IV-Satz abgezogen werden sollte.
So geschehen in Göttingen, wo ein Sachbearbeiter einem seiner Klienten mitteilte, er habe mal "circa sechs Euro und heute gegen 13 Uhr etwa 1,40 Euro in einer Blechdose" gesammelt. Der Mann vom ...