Menschen, die Gewalttaten erlitten haben, können von einem Tag auf den anderen erwerbsunfähig werden. Seit 1976 leistet das Opferentschädigungsgesetz Hilfe. Das Offenburger Landratsamt informiert zur Novellierung.
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Menschen, die schwere Gewalttaten erlitten haben, können von einem Tag auf den anderen ohne jedes Verschulden erwerbsunfähig, hilflos oder pflegebedürftig werden. Aber auch bei weniger einschneidenden Folgen leiden Gewaltopfer manchmal noch lange nach der Gewalttat unter schwerwiegenden gesundheitlichen ...