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MÜLLHEIM. Wer seine Wahlbenachrichtigungskarte verloren hat, ist dennoch wahlberechtigt. Die Ausübung des Stimmrechts in einem Wahllokal oder per Briefwahl ist problemlos möglich. Die Wahlbenachrichtigungskarte hat nämlich in erster Linie die Funktion, dem Wähler zu zeigen, ...