Ausgang für Forensik-Patienten?
Eine Pflegekraft am ZfP stand wegen Gefangenenbefreiung vor Gericht, wurde aber mangels Beweisen freigesprochen.
EMMENDINGEN. Ein 36-Jähriger wurde vor dem Amtsgericht vom Vorwurf der Gefangenenbefreiung freigesprochen. Zur Last gelegt wurde dem Mann, Anfang Dezember 2014 sowie im April 2015 in seiner Position als Pflegekraft zwei Patienten des Zentrums für Psychiatrie (ZfP) des Nachts und ohne Genehmigung Ausgang gewährt zu haben. Was die Sache brisant macht: Beide Patienten befanden sich zu dieser Zeit im geschlossen Maßregelvollzug und sollten ihren Ausgang mutmaßlich dafür genutzt haben, Drogen zu konsumieren und zu erwerben, um diese dann später auf die Station zu schmuggeln.
Für diesen Dienst soll sich der Angeklagte mit mindestens 50 Euro und einer kleineren Mengen Anabolika bezahlt haben lassen. Der Angeklagte ist studierter Jurist. Geboren auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion, zog er erst spät nach ...