Anschlag auf Pipeline
Auslieferung eines mutmaßlichen Nord-Stream-Beschädigers abgelehnt
2022 wurden die Gas-Pipelines in der Ostsee schwer beschädigt. Seit Ende September sitzt ein mutmaßlicher Beteiligter in Polen in U-Haft. Zum Prozess in Deutschland kommt es vorerst nicht.
dpa
Fr, 17. Okt 2025, 17:02 Uhr
Ausland
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Drei Jahre nach den Anschlägen auf die Nord-Stream-Gaspipelines in der Ostsee darf einer der mutmaßlichen Beteiligten nicht von Polen nach Deutschland ausgeliefert werden. Ein Gericht in Warschau lehnte die Überstellung des 46 Jahre alten Ukrainers Wolodymyr Z. ab und hob seine Untersuchungshaft auf, wie die Agentur PAP meldete. Erst am Mittwoch hatte das höchste italienische Gericht die Auslieferung eines weiteren, in Italien gefassten Verdächtigen gestoppt.
Der Richter stellte fest, dass der deutsche Auslieferungsantrag nicht ausreichend begründet wurde. Die deutsche Seite habe nur sehr allgemeine Informationen übermittelt, so dass das polnische Gericht im konkreten Fall über keinerlei Beweise verfüge. Gegen die Entscheidung ist Berufung zugelassen.
Der Verdächtigte ist ein ausgebildeter Taucher
Der von Deutschland mit europäischem Haftbefehl gesuchte Ukrainer Wolodymyr Z. war in Pruszkow bei Warschau festgenommen worden und sitzt seither in Untersuchungshaft. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe handelt es sich um einen ausgebildeten Taucher, der mutmaßlich Mitglied der Gruppe war, die nahe der Insel Bornholm Sprengsätze an den Nord-Stream-Gaspipelines platzierte. Der Ukrainer soll an den erforderlichen Tauchgängen beteiligt gewesen sein. Die obersten deutschen Strafverfolger werfen ihm gemeinschaftliches Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und verfassungsfeindliche Sabotage vor.
Sein Anwalt Timoteusz Paprocki sprach nach der unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehaltenen Verhandlung von einem der wichtigsten Tage in der Geschichte der polnischen Justiz. Bereits vor der Anhörung hatte er gesagt, dass kein Ukrainer wegen einer gegen Russland gerichteten Handlung angeklagt werden sollte. Auch äußerte Paprocki die Ansicht, dass Wolodymyr Z. in Deutschland kein faires Verfahren erhalten würde.