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Ausnahmen nur bei besonderen Beiträgen

Manfred Dürbeck
  • Do, 09. März 2017
    Lahr

     

Fünf Betriebe außerhalb der Innenstadt wollen am verkaufsoffenen Sonntag teilnehmen.

Blüten für den Sonntag  | Foto: künstle
Blüten für den Sonntag Foto: künstle
LAHR. Acht Betriebe haben die Stadt Lahr nach der geänderten Satzung zu den verkaufsoffenen Sonntagen kontaktiert, um im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung ihren Laden am 26. März, dem Blütensonntag doch noch öffnen zu können. Fünf von ihnen haben einen konkreten ...

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