Ein Hausbesitzer errichtet in Wyhlen ein 1,80 Meter hohe Mauer als Sichtschutz. Doch das Bauwerk muss abgerissen werden. Der Technische Ausschuss verweigert die nachträgliche Baugenehmigung.
Dürfen Hausbesitzer ihr Grundstück mit einer 1,80 Meter hohen Mauer gegen eine unmittelbar dahinter liegende, massive Wohnbebauung schützen? Zählt das Bedürfnis nach Privatsphäre mehr als ...