Ausschuss verweigert nachträgliche Genehmigung – diese Mauer muss wieder weg
Ein Hausbesitzer errichtet in Wyhlen ein 1,80 Meter hohe Mauer als Sichtschutz. Doch das Bauwerk muss abgerissen werden. Der Technische Ausschuss verweigert die nachträgliche Baugenehmigung.
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Dürfen Hausbesitzer ihr Grundstück mit einer 1,80 Meter hohen Mauer gegen eine unmittelbar dahinter liegende, massive Wohnbebauung schützen? Zählt das Bedürfnis nach Privatsphäre mehr als ...