Informationsfreiheitsgesetz

Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter fordert mehr Transparenz

BZ-Plus Was die Verwaltung tut, soll kostenfrei einsehbar sein, fordert der Landesdatenschutzbeauftragter Stefan Brink. Dadurch erhofft er sich mehr demokratische Willensbildung und Teilhabe.  

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Stefan Brink  | Foto: Bernd Weißbrod (dpa)
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Stefan Brink Foto: Bernd Weißbrod (dpa)
Baden-württembergische Bürger, die von der Verwaltung etwas wissen wollen, haben das Recht, Auskunft zu verlangen. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das 2016 in Kraft trat, darf jedermann von Behörden Beschlüsse, Akten oder Daten anfordern. Allerdings gibt es Grenzen. Nicht jede Behörde ist ...

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