Bahn-Unternehmen müssen bei großen Verspätungen auch Entschädigungen zahlen, wenn diese auf überraschenden Unwettern und Streiks beruhen. Welche Summen stehen im Raum?
Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag entschieden. Er ist zuständig, weil die Entschädigungsansprüche für Bahnkunden auf einer EU-Verordnung von 2007 beruhen. ...