Baselbieter Sterbehelferin erneut vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung freigesprochen
Der Fall gilt als wegweisend: Das Kantonsgericht Baselland folgt im Urteil in der Berufungsverhandlung weitgehend der Lesart der angeklagten Ärztin und Sterbehelferin Erika Preisig.
Das Baselbieter Kantonsgericht hat ein Urteil gefällt. Foto: Proxima Studio / stock.adobe.com
Das Baselbieter Kantonsgericht hat die Sterbehelferin Erika Preisig im Berufungsverfahren erneut von der Anklage der vorsätzlichen Tötung einer 66-Jährigen psychisch angeschlagenen Frau freigesprochen. Damit bestätigte das Gericht das Urteil der ...