BASF kann Kesslergrube einkapseln

Das Regierungspräsidium Freiburg hat die Widersprüche gegen die Einhausungslösung abgelehnt / Es bleibt nur der Klageweg.
GRENZACH-WYHLEN. Am Donnerstagnachmittag versendete das Regierungspräsidium Freiburg die Pressemitteilung, auf die lange gewartet worden war: "Die Behörde bestätigt nach umfassender Prüfung die Rechtmäßigkeit der Einkapselung", ist diese überschrieben. Es geht dabei natürlich um die Sanierung von Perimeter 2 der Altlast Kesslergrube durch die BASF. Um die geplante Einhausung, Abdeckung und hydraulische Sicherung der Altlast zu verhindern und eventuell einen Komplettaushub durchzusetzen, wie die Gemeinde es wünscht, bleibt jetzt nur noch der Klageweg.