Bau erfordert Ausgleichsmaßnahmen
Das Planfeststellungsverfahren für die L 123 geht in die Endrunde / Landschaftsplaner stellte konkrete Vorhaben vor .
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MÜNSTERTAL. Das seit fast einem Jahr laufende Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der L 123 geht allmählich in die Endrunde. Jetzt hatte der Gemeinderat über den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) einschließlich einer FFH-Vorprüfung (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) zu beraten und zu entscheiden.
Diese Instrumentarien werden Bestandteil der Planunterlagen sein, die zur Genehmigung des Bauvorhabens (Planfeststellungsverfahren) erforderlich sind. Die Rechtsgrundlage für die Erstellung ...