Baulärm statt Pool-Idylle

Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte von Reisenden – Eine volle Erstattung ist möglich  

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Glücksmoment am Ostseestrand: Nicht immer verläuft der Urlaub so geräuschlos.  | Foto: Christian Charisius/dpa
Glücksmoment am Ostseestrand: Nicht immer verläuft der Urlaub so geräuschlos. Foto: Christian Charisius/dpa

Pauschalurlauber können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bei schweren Mängeln während ihrer Reise ...

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