Schwangerschaftsabbruch
Bayern droht bei Streichung von Paragraf 218 mit Verfassungsklage

Sollte die Ampel-Koalition den Schwangerschaftsabbruch entkriminalisieren, würde der Freistaat klagen. Zuvor hatte sich Familienministerin Lisa Paus geäußert. Wie es weitergeht, ist noch unklar.
Die bayerische Staatsregierung würde beim Bundesverfassungsgericht klagen, sollte die Ampel-Koalition den Abtreibungsparagrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch streichen. Das kündigte die bayerische Sozial- und Familienministerin Ulrike Scharf ...