Bayern droht bei Streichung von Paragraf 218 mit Verfassungsklage
Sollte die Ampel-Koalition den Schwangerschaftsabbruch entkriminalisieren, würde der Freistaat klagen. Zuvor hatte sich Familienministerin Lisa Paus geäußert. Wie es weitergeht, ist noch unklar.
Befürworter eines entkriminalisierten Schwangerschaftsabbruchs Foto: Traci Hahn/adobe.com
Die bayerische Staatsregierung würde beim Bundesverfassungsgericht klagen, sollte die Ampel-Koalition den Abtreibungsparagrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch streichen. Das kündigte die bayerische Sozial- und Familienministerin Ulrike Scharf (CSU) ...