Beamter muss in Haft
Urteil gegen Beschäftigte der Hartz-IV-Behörde / Für Angestellte Bewährung mit strenger Auflage.
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WALDSHUT-TIENGEN (hjh). Der 45-jährige Beamte, der seit 2005 beim Amt für berufliche Eingliederung (Hartz-IV-Behörde) des Landkreises Waldshut in Bad Säckingen über 354 000 Euro in die eigene Tasche strich, muss für drei Jahre ins Gefängnis. Seine angestellte Kollegin, die 152 000 Euro der Hartz-IV-Behörde aufs eigene Konto überwies, kam am Donnerstag vor der Kleinen Strafkammer des Landgerichts mit einer Bewährungsstrafe davon.
Von der Frau erwarten das Gericht und das Landratsamt, dass sie die Schadenssumme so bald wie möglich zurückzahlt, während das Geld beim Ex-Beamten wohl in ...