VGH entscheidet gegen Bad Krozingen

Bebauungsplan komplett ungültig

Im Streit um die Änderung eines Bebauungsplans im Gebiet "Weingärten" in Oberkrozingen hat es eine überraschende Wendung gegeben: Bereits Ende des vergangenen Jahres hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim den gesamten Bebauungsplan "Weingärten" aufgrund eines Formfehlers für ungültig erklärt. Die eigentliche Streitfrage bleibt aber weiter offen – nämlich inwieweit in diesem Bereich Wohngebiet in Mischgebiet zugunsten eines dort ansässigen Metallbaubetriebs umgewandelt werden darf.  

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