Bedingungen für Förderung geklärt
Privateigentümer können sich bei der Verwaltung informieren.
STÜHLINGEN. Im zweiten Anlauf verabschiedete der Gemeinderat der Stadt Stühlingen die allgemeinen Förderbedingungen für private Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet "Unterstadt". Interessierte Eigentümer aus dem Gebiet können sich fortan bei der Stadtverwaltung informieren und Voraussetzungen als auch Umfang der Förderung im Einzelnen klären.
Nach Prüfung der erforderlichen Unterlagen vom Sanierungsbeauftragten wird die Stadt Stühlingen die finanzielle Förderung jeder einzelnen Modernisierungs-, Instandsetzungs- oder Ordnungsmaßnahme prüfen und beschließen. Die ...