Befreiung für Hangabfangung

Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Weingarten zur Errichtung einer Naturstein- sowie L-Mauer zur Hangabfangung Im Bohntal 12 befürwortete der Ortschaftsrat einstimmig. Ursprünglich hatte der Bauherr zwei Stützmauern mit jeweils 2,49 Meter Höhe beantragt, was jedoch vom Landratsamt nicht genehmigt wurde. Das Vorhaben sollte daraufhin dreistufig mit zwei Natursteinmauern sowie einer mit L-Mauersteinen mit jeweils 1,65 Meter Höhe errichtet werden. Ortsvorsteher Bruno Jägle wies darauf hin, dass seitens der Baurechtsbehörde bisher Überschreitungen nur bis zu einer Höhe von 1,50 Meter Höhe genehmigt worden sind, der Bebauungsplan sieht Stützmauern nur bis zu einer Höhe von einem Meter als zulässig vor. Doch aufgrund der schwierigen Topologie im gesamten Baugebiet Weingarten konnte das Gremium den Antrag auf Abweichung von der Höhenfestsetzung der Stützmauer nachvollziehen. Auch waren an anderer Stelle innerhalb dieses Baugebietes Befreiungen in gleichem Maße das Einvernehmen erteilt worden und tatsächlich geringfügig darüber hinaus errichtet worden. Ortschaftsrat Matthias Herr bat aber darum, darauf zu achten, dass die Stützmauer auch fachmännisch ausgeführt und es zu keiner Beeinträchtigung des davor verlaufenden Gehwegs kommen wird.
Schlagworte: Matthias Herr, Bruno Jägle
Zeitungsartikel herunterladen Fehler melden

Weitere Artikel