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Bemühen um klare Regelung

Bernhard Walker
  • Mi, 17. August 2005
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Der Ethikrat will Gentests für Arbeitnehmer nur in Ausnahmefällen erlauben.

Was dürfen Arbeitgeber vom Gesundheitszustand eines Bewerbers erfahren? In der zu Ende gehenden Legislaturperiode des Bundestages haben es SPD und Grüne nicht geschafft, diese Frage gesetzlich zu regeln. Dem neuen Bundestag macht nun der Nationale Ethikrat (NER) Vorschläge für den Umgang mit genetischen und medizinischen Tests.

Es war im Sommer 2004. Damals lehnte es das Offenbacher Schulamt ab, eine Lehrerin zur Beamtin zu machen. Weil der Vater der jungen Frau an der Chorea- Huntington-Krankheit ...

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