Betreuung nur noch durch den Kreis
Hartz-IV-Empfänger sollen sich künftig an eine einzige Stelle wenden / Wohlfahrtsverbände unterstützen Landratsamt.
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SCHWARZWALD-BAAR-KREIS (spi). Noch liegt die Betreuung von Hartz IV-Empfängern im Schwarzwald-Baar-Kreis getrennt in den Händen von Agentur für Arbeit und Landkreis. Anträge auf und Bearbeitung von Hartz IV-Leistungen sowie die Arbeitsvermittlung von Langzeitarbeitslosen regelt die Agentur. Die Kosten für Unterkunft und Sozialgeld sind Sache des Landkreises. Dieses Konstrukt muss nun auf Druck des Gesetzgebers geändert werden.
Die Liga der freien Wohlfahrtspflege unter dem derzeitigen Vorsitzenden Alfred Zahn (Kinderschutzbund) hat sich jetzt eindeutig für das "Optionsmodell" ...