Account/Login

Sprungbrett

Betriebe nutzen Ferienjobs zur Nachwuchsgewinnung

  • Do, 13. Juli 2017
    Freiburg

„Seit Einführung der Mini- und Midijobs haben Unternehmen flexiblere Möglichkeiten, ihren Personalbedarf zu decken, auch in der Urlaubszeit – da hat der klassische Ferienjob an Bedeutung verloren“, sagt Hanspeter Fakler, Sprecher der Freiburger Arbeitsagentur. Doch noch immer gehen in Freiburg viele Schüler und Studierende in den Sommerwochen jobben. „Die Betriebe nutzen diese befristeten Arbeitsverhältnisse heute stärker, um Nachwuchskräfte zu gewinnen“, so Fakler.

Nach dem Abi erst mal zum Sensorhersteller Sick nach Waldkirch, dort den Sommer über arbeiten und mit dem verdienten Geld dann ab auf eine längere Reise nach Südostasien, bevor der Ernst des Lebens beginnt – nach diesem Prinzip ist eine junge Frau aus Freiburgs Norden im Vorjahr verfahren. Mit dem Ansatz, die Sommerferien oder die Lücke zwischen Schule und Studium zum Geldverdienen zu nutzen, ist sie nicht allein. Immerhin jeder vierte junge Mensch zwischen 13 und 22 Jahren hierzulande hat sich schon in dieser Weise als Ferienjobber verdingt, hat das deutsche Jugendinstitut ermittelt.

Der Ferienjob werde heute immer öfter zum Sprungbrett in eine Ausbildung, ein duales Studium oder eine Anstellung nach dem Studium, erläutert Hanspeter Fakler. "Die Betriebe sind viel näher dran an den jungen Leuten, etwa über Partnerschaften mit Schulen oder Bildungsmessen. Ferienjobs werden daher oft über persönliche Kontakte vergeben und nicht ausgeschrieben", so Fakler.

Explizit als Ferienjob gekennzeichnete Stellen bei Arbeitgebern in der Region Freiburg finden sich in der Tat eher selten in Onlinejobbörsen. Beim Studierendenwerk Freiburg gibt es die Kategorie gar nicht mehr. Es lohnt sich also für Schüler und Studierende, selbst direkt mit Betrieben in Kontakt zu treten.

Es gelten zahlreiche Schutzvorschriften

Bei Ferienjobs sind einige rechtliche Besonderheiten zu beachten. So dürfen laut Jugendarbeitsschutzgesetz Kinder, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, keine regulären Jobs ausüben, können jedoch ab 13 Jahren mit Einwilligung der Eltern bis zu zwei Stunden pro Tag leichte Tätigkeiten übernehmen, etwa Zeitungen austragen. Einen klassischen Ferienjob können erst Jugendliche ab 15 Jahren annehmen. Falls sie noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, dürfen sie höchstens vier Wochen pro Jahr während der Ferien jobben. Besuchen sie höhere Klassen, fällt auch diese Beschränkung weg. Für Ferienjobber, die noch nicht 18 Jahre alt sind, ist Nachtarbeit (20 bis 6 Uhr) sowie Arbeit an Wochenenden und Feiertagen abgesehen von wenigen Ausnahmen tabu. Achtung: Der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro gilt nicht für minderjährige Jobber – hier muss man beim Aushandeln der Bedingungen gut aufpassen.

Ressort: Freiburg

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Do, 13. Juli 2017: PDF-Version herunterladen

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel