Schöffengericht

Betrügerin muss ins Gefängnis – zum wiederholten Mal

BZ-Plus Die Richterin sah einen hoffnungslosen Fall: Zum wiederholten Mal muss eine 60-Jährige ins Gefängnis, weil sie Mitmenschen um erhebliche Summen betrogen hat.  

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Das Schöffengericht in Bad Säckingen fällte ein Urteil ohne Bewährung.  | Foto: David-Wolfgang Ebener
Das Schöffengericht in Bad Säckingen fällte ein Urteil ohne Bewährung. Foto: David-Wolfgang Ebener
Eine notorische Betrügerin, die in Schopfheim mehrere Menschen getäuscht und um insgesamt rund 16.000 Euro gebracht hat, muss für drei Jahre ins Gefängnis. Das Schöffengericht Bad Säckingen sprach sie in 37 Fällen des gewerbsmäßigen Betrugs, in neun Fällen des gewerbsmäßigen Diebstahls und in zwei Fällen der Urkundenfälschung schuldig.
In Anbetracht unzähliger einschlägiger Vorstrafen sei es beim besten Willen nicht ...

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