Betrug nicht nachweisbar

Ehemalige Geschäftsfrau wurde nach langer Hauptverhandlung in St. Blasien freigesprochen.  

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ST. BLASIEN (akh). Eine 66-Jährige wurde von St. Blasiens Richter Walter Priess vom Vorwurf des zweifachen Betruges freigesprochen. Dreieinhalb Stunden lang dauerte die Hauptverhandlung, in der intensiv nach Beweisen geforscht wurde, nach denen sich die ehemalige Geschäftsfrau betrügerisch verhalten hätte. Laut Priess kam kein "ausreichendes Beweismaterial" ans Tageslicht.

Die Staatsanwaltschaft hatte die ehemalige Geschäftsfrau in zwei Fällen wegen Betruges angeklagt. Sie hätte im Zeitraum 1999 für ihr damalige kleines Gemischtwarengeschäft in einer Nachbargemeinde von St. Blasien Feinkeramikwaren im Wert von rund 1030 Euro bestellt. Die gelieferte Ware ...

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