Landgericht hebt Bewährung auf
Betrunkener Todesfahrer muss für 18 Monate ins Gefängnis

Zwei Menschen starben durch die Schuld eines alkoholisierten Autofahrers bei Teningen. Das Landgericht hob nun in zweiter Instanz die Bewährung auf.
EMMENDINGEN/FREIBURG. Menschen, die erheblich alkoholisiert am Straßenverkehr teilnehmen und dadurch den Unfalltod eines oder mehrerer Mitmenschen verursachen, werden im Landgerichtsbezirk Freiburg grundsätzlich zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung verurteilt. Von dieser Regel machte das Amtsgericht Emmendingen im Januar 2011 eine Ausnahme, als es einen 29-jährigen Alkoholsünder, der den Tod eines jungen Paares verschuldet hatte, zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilte. Das Landgericht Freiburg hat dem Angeklagten am Dienstag in zweiter Instanz die Bewährung aus so genannten generalpräventiven Gründen ...