Bewährung für Ex-Klinik-Geschäftsführer
Parkklinik-Prozess: Bad Säckinger Amtsgericht sieht Vorwurf der Insolvenzverschleppung als erwiesen an / Richterin Basler: Verurteilter muss die Strafe auch spüren.
BAD SÄCKINGEN. Zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten hat das Amtsgericht Bad Säckingen den ehemaligen Geschäftsführer der Parkklinik-Verwaltungs-GmbH verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft warf dem 47-Jährigen vor, den im Juli 2005 längst überfällig gewordenen Gang zum Insolvenzrichter vorsätzlich verschleppt und durch die Fortführung von Marktaktivitäten und Rechtsgeschäften von Juli 2005 bis Mai 2007 die massive Schädigung Dritter bewusst in Kauf ...