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Bewährung für Schlägerei an Fasnacht

Gericht sieht keine Notwehr.  

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SCHOPFHEIM/WEHR. Die Ausgelassenheit der Fasnacht, schwerer Alkoholmissbrauch und eine gehörige Portion Jugendfrust: Das waren die Zutaten einer blutigen Auseinandersetzung, die sich im Januar 2000 nachts vor der Wehrer Stadthalle abspielte. Weil er im Verlauf des heftigen Streits seinem Kontrahenten mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen haben soll, wurde ein junger Schopfheimer wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung vom Amtsgericht Schopfheim zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Der zum Zeitpunkt der Tat 18-jährige Angeklagte war geständig: Tatsächlich habe er an jenem 27. Januar 2000, am Ende eines Fasnachtsballs vor der Wehrer Stadthalle, einen Schlag mit dem Hammer ausgeteilt, erklärte ...

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