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Urteil

Bewährung für Vater des Amokläufers von Winnenden

  • Edgar Neumann, Henning Otte & dpa

  • Do, 10. Februar 2011, 10:30 Uhr
    Südwest

Es war ein Stellvertreter-Prozess um den Amoklauf von Winnenden. Denn der Amokläufer Tim K. hatte sich selbst gerichtet. Sein Vater musste sich vor Gericht verantworten, weil er die Tatwaffe nicht im Tresor verwahrt hatte. Es ging glimpflich für ihn aus.

Knapp zwei Jahre nach dem Amoklauf von Winnenden hat das Landgericht Stuttgart entschieden, dass der Vater des Täters nichts ins Gefängnis muss. Das Gericht unter Vorsitz von Reiner Skujat verurteilte den ...

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