Kein versuchter Totschlag, sondern gefährliche Körperverletzung.
Die drei Messerstiche, die ein 40-jähriger Asylbewerber am Morgen des 14. August 2016 seiner fünf Jahre jüngeren Ehefrau versetzte, waren nicht mit einem nachweisbaren Tötungsvorsatz geführt worden. Das hat die Schwurgerichtskammer entschieden und den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. ...