Weil ihn der Verlauf eines Bachs auf seinem Grundstück stört, schüttet ein Landwirt den Lauf einfach zu und legt ihn um. Jetzt kam der Fall erneut vor Gericht – dort ist der Landwirt ein alter Bekannter.
Das Freiburger Landgericht hat in einem Berufungsverfahren einen Landwirt aus einer Gemeinde nördlich von Freiburg wegen Gewässerverunreinigung und Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung verurteilt. In erster Instanz ...