Bewährungsstrafe und Geldauflage
50-Jähriger wegen Missbrauchs seiner Tochter verurteilt.
OFFENBURG. Ein 50 Jahre alter Mann hatte sich wegen zweifachen sexuellen Missbrauchs seiner Tochter am Landgericht Offenburg zu verantworten. Laut Anklage ereignete sich ein Fall im Jahr 2000 oder 2001, der andere Fall von Missbrauch der 1994 geborenen Tochter soll sich 2006 oder in den beiden folgenden Jahren zugetragen haben. Er wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt – obwohl auch die Staatsanwaltschaft nach der Beweisaufnahme auf Freispruch plädiert hatte.
Die 2. Große Strafkammer verurteilten den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener in einem Anklagepunkt zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten. Außerdem wurde ihm die ...