Corona-Lockdown
BGH: Minderung der Ladenmiete ist möglich

Einzelhändler können auf Mietminderung hoffen, wenn ihr Geschäft wegen der Pandemie geschlossen bleiben musste. Allerdings kommt es auf den Einzelfall an, hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Einzelhändler können auf Mietminderungen hoffen, wenn ihr Geschäft wegen der Corona-Pandemie geschlossen bleiben musste. Allerdings gibt es keine pauschale Regelung wie etwa eine Aufteilung der Kosten je zur Hälfte auf Mieter und Vermieter. Es müssten immer sämtliche Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden, entschied der Bundesgerichtshof am Mittwoch in Karlsruhe.
Durch die Pandemie habe sich ein Lebensrisiko verwirklicht, das von Mietverträgen nicht erfasst werde, befanden die Richter des siebten Zivilsenats. ...
Durch die Pandemie habe sich ein Lebensrisiko verwirklicht, das von Mietverträgen nicht erfasst werde, befanden die Richter des siebten Zivilsenats. ...