Für mehr als 27 000 einjährige Kinder haben Eltern das umstrittene Betreuungsgeld beantragt. Jeder fünfte Antrag wird aber abgelehnt, berichtet die Süddeutsche Zeitung.
Anspruch auf das Betreuungsgeld besteht nur, wenn das Kind am 1. August 2012 oder später geboren wurde.
Dabei beruft sich die SZ (E-Paper) auf eine eigene Umfrage und Angaben aus 14 Bundesländern. Aus Niedersachsen und Rheinland-Pfalz ...