Blutspenden

Blinde sind davon ausgeschlossen

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Zu: "Grüne für Reform der Blutspende", Beitrag von Nico Schwieger (Politik, 18. Juli)

Blinde Menschen sind von der Blutspende ausgeschlossen. Das Universitätsklinikum Freiburg begründet dies damit, dass es derzeit noch keine Möglichkeit gäbe, dass der vertrauliche Selbstausschluss ohne fremde Hilfe ausgefüllt werden könne.
Diese Haltung des Universitätsklinikums Freiburg empfinde ich als äußerst bedauerlich.

Wegen des durch das unzureichenden Verfahrens des Universitätsklinikums wird der Personenkreis blinder Menschen gerade bei einer solch wichtigen Maßnahme wie dem Spenden von Blut ausgeschlossen. Neben dem diskriminierenden Charakter verweise ich zum einen auf Artikel 3 des Grundgesetzes, wonach niemand wegen Geschlecht, Religion oder Behinderung benachteiligt werden darf.

Ferner gilt seit dem 28. Juni 2025 die Regelung des neu in Kraft getretenen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes, das nicht öffentliche Stellen zur Schaffung barrierefreier Online-Dienste verpflichtet. Selbst ohne diese gesetzlich verpflichtenden Regelungen wäre es aus humanitären Gründen geboten, dass sich eine solch große Institution wie das Universitätsklinikum Freiburg von dessen Grundsatz her, und nicht erst auf Anfrage einer betroffenen Person mit diesem Thema auseinandersetzt.

Der Artikel in der Badischen Zeitung über mangelnde Blutspenden stellt diese Situation als eine Groteske dar. Einerseits beklagt man sich über die mangelnde Spendenbereitschaft und andererseits wird dem Personenkreis blinder Menschen eine Blutspende verwehrt.

Ausgangssituation für die Reaktion des Klinikums war meine Anfrage nach der Möglichkeit, über das Online-Anmeldeformular des Klinikums den Spender-Fragebogen in barrierefreier Form ausfüllen zu können. Mischa Knebel, Freiburg
Schlagworte: Mischa Knebel, Nico Schwieger
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