Dies bedeutet nach einer juristischen Bewertung: Die Gemeinde kann bis zur Entscheidung im Sondergebiet 2 "Feriendorf Breitnau" und im Allgemeinen Wohngebiet keine Baugenehmigungen erteilen.
Aufgrund eines beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg anhängigen Normenkontrollverfahrens muss die Gemeinde Breitnau den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Bodenacker" neu erstellen. Die dazu notwendigen Beschlüsse fasste der Gemeinderat ...