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Bürgerbegehren ist unzulässig

  • Do, 29. September 2016
    Ortenaukreis

Verlegung der Achertalschule von Achern nach Fautenbach.

ACHERN. Das Bürgerbegehren gegen die vom Gemeinderat beschlossene Verlegung der Achertalschule von Achern nach Fautenbach ist unzulässig. Das ergab die juristische Prüfung durch die Stadtverwaltung. OB Muttach sprach sich vor dem Gemeinderat dafür aus, einen Bürgerentscheid dennoch zuzulassen – nicht aufgrund des Bürgerbegehrens, das 1500 Acherner unterschrieben hatten, sondern aufgrund eines Beschlusses des Gemeinderats. Das Bürgerbegehren hatte die Elterninitiative "Schulplätzchen" gestartet.

Nun wollen sich die Beteiligten über andere Lösungen nachdenken. Erst in der Sitzung am 24. Oktober will der Gemeinderat entscheiden, ob es tatsächlich zum Bürgerentscheid kommt und welche konkrete Frage dabei gestellt werden soll. Die ...

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