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Bürgermeister darf per E-Mail Rat einberufen

  • Do, 24. Februar 2005
    Waldshut-Tiengen

     

Elektronikanpassungsgesetz.

KREIS WALDSHUT (teb). Der Bürgermeister schickt eine E-Mail, und der Gemeinderat ist einberufen. Was bisher ein Formfehler gewesen wäre, ist vom 1. März an für die Städte und Gemeinden im Kreis zulässig. Auch für die ...

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