Bestechlichkeit
Bürgermeisterkandidat wieder vor Gericht - worum geht es?
Der Polizist Sven Christmann wird eigentlich zum Bürgermeister gewählt. Sein Amt kann er aber nicht antreten - wegen Wählertäuschung rund um ein Ermittlungsverfahren. Das mündet nun in einem Prozess.
dpa
Fr, 4. Jul 2025, 13:30 Uhr
Baden-Württemberg
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Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.
Pforzheim (dpa/lsw) - Nach der annullierten Alpirsbacher Bürgermeisterwahl steht deren Sieger Sven Christmann jetzt in einem Strafverfahren unter anderem wegen Bestechlichkeit vor Gericht. Die Vorwürfe streitet er ab. In dem Verfahren geht es nicht wie beim ersten Prozess um die Wahl selbst.
Das Debakel um die Wahl im April 2024 hatte weit über den Schwarzwaldort hinaus für Schlagzeilen gesorgt: Das Landratsamt Freudenstadt hatte den Ausgang für ungültig erklärt. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe bestätigte dies.
Christmann habe mit Aussagen zu seinem Dienstverhältnis bei der Polizei die Wähler getäuscht, hatte die Behörde entschieden. Der parteilose Polizeihauptkommissar hätte darüber aufklären müssen, dass er wegen der Ermittlungen rund um die Beschaffung von Trocknungsschränken für die Polizei nicht aktiv im Dienst ist.
Für diese Geschäfte sollen Christmann und ein weiterer Polizist laut Anklage eine Provision von etwas mehr als 10.000 Euro von einem dritten Angeklagten entgegengenommen haben. Der Staatsanwalt sprach nun in Pforzheim vor Gericht von einer "bewussten Missachtung" der Vergabeverordnung. Bei dem Auftrag ging es den Angaben nach um einen Betrag von rund 170.000 Euro.
Christmann macht ausführliche Aussage
Christmann selbst sprach mehr als eine Stunde vor Gericht. Er habe nicht die Verantwortung über die Vergabe der Trocknungsschränke gehabt, dies sei "eine unwahre Behauptung". Nach seiner Aussage war die Hochschule der Polizei für die Vergaben zuständig und verantwortlich gewesen, nicht er als Sachbearbeiter im Innenministerium.
Es sei damals nicht seine Aufgabe gewesen, sich im Vergaberecht auszukennen, da er ausschließlich Aufgaben einer Person der Hochschule ausgeführt habe. Diesen Fehler wolle er sich "nicht in die Schuhe schieben lassen". Er sei froh, jetzt die "falschen Behauptungen" aufräumen zu können.
Urteil am 8. August?
Christmann hatte im April 2024 die Stichwahl in der 6.000-Einwohner-Stadt mit rund 56 Prozent der Stimmen gewonnen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts zur Annullierung der Wahl hatte Christmann schließlich hingenommen.
In dem Strafverfahren jetzt hat die Große Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe derzeit fünf Fortsetzungstermine bis 8. August angesetzt. Sie verhandelt in der Außenstelle Pforzheim und hat elf Zeugen geladen.
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