Bund und Länder entflechten sich

Heute verabschiedet der Bundestag den ersten Teil der Föderalismusreform / In zahlreichen Bereichen werden die Zuständigkeiten von Bund und Ländern neu verteilt.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

BERLIN. Nie zuvor sind in der Geschichte der Bundesrepublik auf einen Schlag so viele Stellschrauben im staatlichen Räderwerk geändert worden wie jetzt bei der Föderalismusreform. Nach den Probeabstimmungen ist klar, dass der Bundestag das Gesetzespaket heute verabschieden wird. Eine Woche später will der Bundesrat zustimmen. Gestern sprach sich der baden-württembergische Landtag über alle Parteigrenzen hinweg für die Reform aus. Hier die wichtigsten Veränderungen:

– Entflechtung: Kern der Föderalismusreform ist die Entflechtung von Bundestag und Bundesrat. Bis zu 60 Prozent aller Gesetze brauchten bisher die Zustimmung beider Kammern. Diese Quote wird jetzt erheblich reduziert – Schätzungen sprechen von dreißig bis fünfzig Prozent. Ermöglicht wird dies, indem der Bund den Ländern die Einrichtung von Behörden und die Entscheidung über Verwaltungsverfahren überlässt. Dieser Grundsatz galt zwar schon ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel