Lebensversicherung
Bundesgerichtshof stärkt Versicherte
Diana Niedernhöfer (dpa)
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Wer seinen Lebensversicherungsvertrag widerrufen hat, kann unter Umständen auf höhere Rückzahlungen hoffen.
KARLSRUHE. Wer gegen seinen Policen-Lebensversicherungsvertrag erfolgreich Widerspruch eingelegt hat, möchte bei der Rückabwicklung möglichst viel Geld sehen. Was ein Kunde eigentlich zurückverlangen kann und was die Versicherung behalten darf, hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in einem Grundsatzurteil geklärt. (Az.: IV ZR 384/14 u.a.)
Was hat der BGH entschieden?Warum ist das so wichtig?
Das Gericht hatte im Mai 2014 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Lebensversicherungen auch noch nach Jahren rückabgewickelt werden können, wenn der Kunde ...