Dürfen Ärzte todkranken Menschen beim Suizid helfen? Und wenn ja, unter welchen Bedingungen? Über diese Frage entscheiden heute die Abgeordneten im Bundestag.
Noch vor zehn Jahren war das Thema ein Tabu. Als die FDP-Abgeordneten Ulrike Flach und Michael Kauch 2005 vorschlugen, eine Anhörung über Sterbehilfe abzuhalten, lehnten die anderen Fraktionen dies ab. An diesem Freitag hingegen gibt es im Bundestag nicht nur die dritte Aussprache über Sterbehilfe: Die Abgeordneten entscheiden auch über vier Gesetzentwürfe, die abseits von Fraktions- und Parteigrenzen formuliert worden sind.
Die Ausgangslage
Seit 1871 ist in Deutschland der Suizid straffrei. Und das gilt auch für die Beihilfe zum Suizid. In acht von 17 Landesärztekammern ...