Quellen-TKÜ

Bundesverfassungsgericht beschränkt Trojaner-Einsatz – aber nur ein bisschen

BZ-Plus Das Bundesverfassungsgericht hat Verfassungsbeschwerden einer Datenschutz-Organisation gegen den Einsatz von Trojanern weitgehend abgelehnt. Doch der Einsatz muss auf schwere Delikte beschränkt sein.  

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Der Bundestag hat im Juni 2017 beschlossen, dass Spionagesoftware (Trojaner) heimlich auf Computern und Smartphones installiert werden darf. Bei der so genannten Quellen-TKÜ wird die ...

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